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Hilfsmittel im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung sind technische Hilfen, die dazu dienen, den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine bestehende Behinderung auszugleichen.
Das reicht von Handstöcken über Gehwagen bis zu Rollstühlen, Krankenfahrzeugen oder Antidekubitusmatratzen zur Therapie oder Vorbeugung eines Dekubitus. Die Versorgungen müssen in jedem Fall geeignet, zweckmäßig und notwendig sein. Dann werden die Kosten durch den Kostenträger erstattet.
Zumeist erfolgt die Hilfsmittelversorgung auf der Grundlage eines Rezeptes. Nachdem uns ein Bedarf mitgeteilt wurde (E-Mail), wird der Patienten aufgesucht und zusammen mit ihm, den Pflegern, Ärzten und Therapeuten ein geeignetes Hilfsmittel ausgewählt. Die Antragsstellung beim jeweiligen Kostenträger z. B. der Krankenkasse erfolgt durch uns. Sobald diese der vorgeschlagenen Versorgung zustimmen, erfolgt die Auslieferung an den Patienten. In dringenden Fällen können die Hilfsmittel geliehen oder auch vorab geliefert werden.
Mitarbeiter unserer Firma sind rehaKIND-Fachberater.
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